Zu Waldwegen und dem allgemeinen Betretungsrecht gibt es noch immer Rechtsauffassungen, die nicht mit der Gesetzes- und Urteilslage übereinstimmt. Auf unserem YouTube Kanal gibt es dazu insg. 4 Videos, die diese Thematik behandeln. Link: https://www.youtube.com/channel/UCKUIDYuTvlvOMN9VbqVAlxw/videos

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Wertermittlungsforum des SVK Sachverständigen-Kuratorium e.V. haben wir einen Artikel über das berechtigte Interesse verfasst. Dieses Thema ist aktuell, weil einige Verwaltungen versuchen, die Mitteilungen (§ 54 Abs. 3 S. 2 SächsStrG) ihrer eigenen Bürger, Vereine, Verbände und Unternehmen, dass öffentliche Straßen in den Bestandsverzeichnissen fehlen, einfach ohne Prüfung vom Tisch bekommen zu wollen. Hier wird auf das angeblich fehlende berechtigte Interesse verwiesen. Den unbestimmten Rechtsbegriff "berechtigtes Interesse" gibt es in mehreren Gesetzen und wird von einigen Verwaltungen missbräuchlich umgedeutet.

Ob ein übergeleiteter öffentlicher Weg in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden soll oder der Weg im Jahr 2023 in das Privateigentum übergehen soll, hat nicht die Verwaltung zu entscheiden. Die Verwaltung hat nach den klaren Rechtsprechungen des SächsOVG alle übergeleiteten öffentlichen Wege zu ermitteln und die Entscheidung den Stadt- bzw. Gemeinderäten vorzulegen. Nur die politischen Vertreter entscheiden, ob ein übergeleiteter öffentlicher Weg nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden soll und damit seinen öffentlichen Status verliert.

Wir haben die Kategorie Recht um historische Gesetze, Durchführungsbestimmungen und uns bekannte ministerielle Hinweise/Erlasse ergänzt. Helfen Sie uns mit. Senden Sie uns weitere Gesetze/Erlasse/Hinweise zu oder unterstützen Sie uns bei der Digitalisierung von alten Durchführungsbestimmungen (teilweise liegen uns nur Fotos vor). Hilfsangebote an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!