Unser Schreiben an die Städte und Gemeinden hat den SSG e.V. veranlasst, eine Stellungnahme an seine Mitglieder zu senden. Wir hatten den SSG e.V. vor dem Versenden der Schreiben telefonisch informiert und haben das Schreiben dem SSG e.V. auch zur Kenntnis geschickt. Die Stellungnahme des SSG e.V. an seine Mitglieder wurde uns leider nicht zur Kenntnis zugesandt. Das Schreiben inkl. der Anlagen liegt uns aber dennoch vor. Möglicherweise werden wir dazu noch eine ausführliche Stellungnahme verfassen, diese aber ausschließlich hier auf der Homepage veröffentlichen.

Den Städten und Gemeinden würden wir den letzten Absatz der SSG-Stellungnahme und die Entscheidungen des SächsOVG ans Herz legen. Nicht nur die SächsOVG-Entscheidung aus 2015 (die auch von anderen Gerichten anderer ostdeutscher Bundesländer zitiert wurde), sondern alle anderen Gerichtsentscheidungen sprechen eine klare Sprache. Gerade die Entscheidungen des SächsOVG entfalten faktische Bindungswirkung für Verwaltungsgerichte und müssen auch als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung herangezogen werden.

Es geht nicht um unseren Verein, sondern um Ihre Bürger, um unseren Tourismus, um unsere Land- und Forstwirtschaft, den Rad-, Wander- und Reitverkehr und um die Entwicklung unseres Freistaates. Es bleibt jeder Stadt und Gemeinde selbst überlassen uns zu ignorieren, formelle Fehler zu suchen oder mit uns und Ihren Bürgern, Unternehmen und Vereinen gemeinsam nach Lösungen suchen. Wir können unterstützen und helfen!

Abschließend möchten wir die Städte und Gemeinden bitten, nichts in unser Tun und Handeln hineinzuinterpretieren. Das wir jeden Weg ins Bestandsverzeichnis eintragen lassen wollen, sind Märchen ohne wahren Kern. Wir stehen den Städten und Gemeinden kooperativ und jederzeit für Gespräche, Beratung, Informationen und Aufklärung zur Verfügung. Das alles ohne Vereinsbeiträge.